RechtsgrundlageIm Rahmen des Hochschulgesetzes sind die Hochschulen des Landes NRW dazu verpflichtet, die Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere im Bereich der Lehre und im Hinblick auf den Studienerfolg regelmäßig zu überprüfen und zu bewerten. Hierzu zählt die Aufgabe Qualitätsentwicklung und -sicherung durch Evaluation von Lehre und Studium, an der alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule verpflichtet sind mitzuwirken (§ 7 Abs. (2) und (4)). Zu diesem Zweck können personenbezogene Daten von ehemaligen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschulen in NRW genutzt werden (§ 8 Abs. (5)). Die Verfahren zum Qualitätsmanagement und zur -sicherung von Studium und Lehre sowie für Evaluationen an der UDE sind durch die QM-Ordnung vom 18.04.2017 geregelt. DatenschutzFür alle UDE-Umfragen des Zentrums für Hochschulqualitätsentwicklung (ZHQE) werden Verfahrensverzeichnisse erstellt, die die Datenflüsse und Vorkehrungen zur Wahrung des Datenschutzes ausführlich beschreiben. Befragungsteilnehmer/innen werden in den Einladungen und zum Start der Umfrage über Datenschutz im jeweiligen Projekt informiert. Bei Rückfragen zum Datenschutz können Sie sich gerne an die Leitung des ZHQE oder den Datenschutzbeauftragten der Universität wenden. Weitere InformationenNähere Informationen zum Datenschutz im Projekt UDE-Panel können Sie hier entnehmen: Informationen zum Datenschutz im UDE-Panel. Nähere Informationen zum Datenschutz in der Absolvent/innenumfrage finden Sie auf der Projekthomepage des ISTAT. Nähere Informationen zum Datenschutz in der Studierendenumfrage "Gute Lehre" finden Sie in den hier. |
Kontakt des Verantwortlichen Zentrum für Hochschulqualitätsentwicklung (ZHQE) Tel.: 0203 379 2277 Kontakt des Datenschutzbeauftragten Der Datenschutzbeauftrage des ZHQE als behördlicher Datenschutzbeauftragter der UDE ist: Dr. Kai-Uwe Loser Tel.: 0234 322 8720 |